Die CSU-Fraktion will die Vielfalt der Erwachsenenbildung in Bayern erhalten und alle Träger bestmöglich unterstützen, die langfristigen Folgen der Corona-bedingten finanziellen Ausfälle zu bewältigen. Dazu wird das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz geändert, das die Finanzierung dieser Träger regelt.
Künftig sollen sie für den Zeitraum von 2023 bis 2025 pro Jahr 300.000 Euro als Basisleistung erhalten. Die weiteren Zahlungen berechnen sich dann zu 60 Prozent aus den Teilnehmerzahlen des Vor-Corona-Jahres 2019, zu 40 Prozent nach den jeweiligen Teilnehmerzahlen des Vorvorjahres.Der entsprechende Gesetzentwurf der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung wird heute im Landtag eingereicht und ist am 31. Mai in erster Lesung im Plenum.
Dazu die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung, Dr. Ute Eiling-Hütig: